Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Die Tauchschule, vertreten durch den ausgebildeten Tauchlehrer (PADI, CMAS, ETDO), verpflichtet sich, den Tauchschüler in Theorie und Praxis so auszubilden, dass die von PADI, CMAS, ETDO vorgegebenen Bestimmungen eingehalten werden. Bei Prescriptivteaching und Sonderangebotskursen müssen die gestellten Aufgaben vor Kursbeginn gelöst werden (Selbststudium).
- Sollte ein vereinbarter Kurstermin durch Adventure Diver´s nicht eingehalten werden können, wird der Kursteilnehmer rechtzeitig informiert (Ausnahme: akute Erkrankung des Kursleiters).
- Die Einschreibegebühr beträgt 20% und wird nicht erstattet.
- Nicht angetretene Kurse verfallen nach 12 Monaten. Eine Erstattung der Kursgebühren ist ausgeschlossen.
- Der Tauchschüler verpflichtet sich:
- bei Kursbeginn ein ärztliches Tauchtauglichkeitsattest vorzulegen.
- sich die geforderten theoretischen Kenntnisse angeeignet zu haben (Bearbeitung der Testaufgaben).
- auf eigene gesundheitliche Verantwortung zu Tauchen. Die Kursteilnahme unter Einfluss von Alkohol /Drogen führt zum Ausschluss auf Kosten des Schülers.
- die vereinbarte Kursgebühr spätestens zum Kursbeginn zu entrichten.
- das eigens für den Kurs beschaffte Ausbildungsmaterial bei Erhalt zu bezahlen.
- eine eigene ABC-Ausrüstung (Maske, Geräteflossen, Schnorchel und Schuhe) zum Kursbeginn mitzubringen.
- die vereinbarten Kurstermine (Theorie und Praxis) einzuhalten. Bei nicht fristgerechter Absage eines Termins oder Erkrankung ohne Vorlage eines ärztlichen Attests werden folgende Stornogebühren fällig: Theorieeinheit 25,-€, Schwimmbadeinheit 25,-€, Freiwassereinheit pro Tag 50,-€. Die Absage gilt bis 24 Stunden vor Kursbeginn als fristgerecht.
- die für das Schwimmbad bzw. Freiwasser ausgegebene Tauchausrüstung, am nächsten Werktag gespült und trocken abzugeben. Achtung: Nasse Sachen verstocken im Kofferraum. (Durch notwendige Reinigung und verspätet abgelieferte Ausrüstung entstehen Zusatzkosten) Siehe Preisliste.
- beim Ein- und Ausladen der Ausrüstung zu helfen. Ausrüstung nicht ohne Aufforderung aus den Behältern zu entfernen.
- ausgeliehene Ausrüstung nach Beendigung des Unterrichtes unaufgefordert persönlich abzugeben. Dem Tauchschüler obliegt die Sorgfaltspflicht und Verantwortung für die zur Verfügung gestellte Ausrüstung.
- den Tauchlehrer zu informieren, falls während der Ausbildung die Ausrüstung beschädigt werden sollte.
- für mutwillig oder grob fahrlässig beschädigte, sowie verlorene Ausrüstung aufzukommen.
- den Anweisungen des Tauchlehrers oder seiner Vertretung während des Tauchkurses unbedingt zu folgen.
- Die Tauchschule bzw. der Tauchlehrer behalten sich bei Missachtung der o.g. Punkte vor, den Kursteilnehmer ohne Rückerstattung der Kursgebühr vom Kurs auszuschließen.
- Die Tauchschule behält sich bei Abbruch des Kurses durch den Kursteilnehmer die Entscheidung über die gesamte oder anteilige Erstattung der Kursgebühr vor.
- Die von der Tauchschule organisierten Sporttauchgänge und -kurse sind Nullzeittauchgänge mit einer max. Tiefe von 40 m. Bei den technischen Kursen gelten andere max. Tauchtiefen.
- Bei den Freiwassertauchgängen vor Ort entstehende Tauchgebühren bzw. Parkgebühren und sonstige andere Kosten z.B. Hotelunterbringung werden vom Kursteilnehmer selbst getragen. Für Mängel der Tauchbasis am Exkursions- oder Freiwasserausbildungsort haftet nicht die Kursleitung. Diese sind vor Ort direkt der örtlichen Tauchbasis vorzutragen. An- und Abfahrten sind selbst zu organisieren und obliegen weder der Pflicht des Tauchlehrers noch wird dafür eine Haftung übernommen.
- Gerichtsstand ist Berlin.
Stand: 03.01.2011
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